Häufig gestellte Fragen
FAQ zum Rechtsservice für Unternehmer
Klärung typischer Anliegen von KMU und Gründern in sachlichem Ton
10+
Jahre Erfahrung
2
Werktage Antwortzeit
Unternehmen
Kundensegmente
UnterTopRat bietet Beratung in Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht in wirtschaftlichem Kontext, Datenschutz und Compliance. Spezialisierte oder besonders komplexe Fälle werden in Zusammenarbeit mit Fachanwälten bearbeitet.
Die Erstberatung umfasst eine Bestandsaufnahme der relevanten Sachverhalte, eine Risikoabschätzung und Empfehlungen zu möglichen nächsten Schritten. Grundlage ist die schriftliche oder mündliche Darstellung Ihres Anliegens und vorhandener Dokumente.
Relevante Verträge, Schriftverkehr, Organigramme, Geschäftsbedingungen und konkrete Sachverhaltsdarstellungen erleichtern die Einschätzung. Bei Datenschutzfragen auch Datenschutzhandbücher oder technische Beschreibungen.
Es gibt unterschiedliche Modelle: Stundenhonorar, Pauschalen für definierte Prüfungsleistungen und Projektpreise. Für längerfristige Betreuung sind Retainer-Modelle möglich. Kosten und Leistungsumfang werden schriftlich vereinbart.
UnterTopRat erbringt primär außergerichtliche Beratung und Verhandlungsführung. Bei gerichtlicher Vertretung kooperieren wir mit zugelassenen Prozessvertretern und begleiten die Vorbereitung.
Eingehende Anfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Werktagen geprüft und zur weiteren Abstimmung beantwortet. Komplexe Fälle benötigen möglicherweise mehr Zeit zur Vorabklärung.
Ja. Beratung für Start-ups umfasst Gesellschaftsgründung, Mitwirkung, Vertragsmuster und grundlegende Compliance-Themen. Die Beratung erfolgt praxisorientiert und an den wirtschaftlichen Erfordernissen ausgerichtet.
Ja. Beratungen erfolgen wahlweise persönlich vor Ort in Lausanne, per Telefon oder Videokonferenz. Die Kommunikationsform wird vorab abgestimmt.
Ein Mandatsvertrag regelt Leistungsumfang, Abrechnung, Vertraulichkeit und Laufzeit sowie die Zuständigkeiten. Er dient der Klarstellung beiderseits erwarteter Leistungen und Pflichten.
Vertrauliche Informationen werden strikt vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Mandatsausführung verwendet. Interne Prozesse zur Datenhandhabung entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Einmalige Gutachten zu konkreten Fragestellungen sind möglich. Umfang, Rechercheaufwand und Fristen werden vorab festgelegt und entsprechend abgerechnet.